Kanzlei Nachtigall

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Horst Nachtigall



Wie hoch kann ich eine Abfindung verhandeln?

In der Regel gibt es nach einer Kündigung keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine wichtige Ausnahme ist das Vorhandensein und die Anwendbarkeit eines vom Betriebsrat ausgehandelten Sozialplans.

Als Faustformel für die Höhe einer Abfindung hat sich bei den meisten Gerichten Formel 1/2 Bruttomonatsgehalt * Beschäftigungsjahre etabliert. Stellschrauben sind also der Faktor "einhalb" und die Höhe des Bruttomonatsgehalts.

Besonders wichtig ist jedoch der Faktor. Dieser hängt davon ab, wie hoch Ihre Chance ist, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, sodass der Arbeitgeber Sie nach einem obsiegenden Urteil wieder beschäftigen muss. Der Faktor kann also nach oben und unten ausschlagen.

 Wollen Sie also auf eine Abfindung hinaus, müssen alle Verhandlungskriterien mit Ihrem Anwalt erörtert werden. Dabei darf auch nicht außer Acht gelassen werden, wie hoch das Interesse Ihres Arbeitgebers ist, mit Ihnen nicht mehr zusammen arbeiten zu wollen, denn die Kündigungsklage zielt nur darauf ab, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. 





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