Kanzlei Nachtigall

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Horst Nachtigall



Zivilrecht

Zivilrecht oder Privatrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen (d.h. Gesellschaften) untereinander.  Auch diese Rechtsbiete werden von mir schon seit mehr als 30 Jahren regelmäßig bearbeitet. Folgende Rechtsgebiete werden von mir bearbeitet:

  1. Vertragsrecht (z.B. Kaufrecht, etc.)
  2. Schadensersatzrecht ( z.B. Regulierung von Unfallschäden)
  3. Verbraucherrecht  
  4. Werkvertragsrecht
  5. Darlehensverträge



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