Mittwoch, 22. März 2023

Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge individuell gestalten

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht: Herr Rechtsanwalt Horst Nachtigall

Der Arbeitsvertrag, das unbekannte Wesen, so könnte ich meine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Arbeitsverträgen beschreiben. So viel Wert man auf die Auswahl neuer Mitarbeiter/innen legt, so wenig wird oft auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages geachtet. Es genügt nicht, ein Vertragsformular aus dem Internet herunterzuladen und seine eigenen Bedürfnisse darin neu zu formulieren. Das kann zu verheerenden Ergebnissen führen, wie ich sie in meiner Praxis bereits erlebt habe: Eine nicht vorhandene oder fehlerhaft formulierte Ausschlussklausel kann zur Nachforderung von Überstunden in Höhe einer fünfstelligen Summe führen, Sonderzahlungen sind zugesagt, obwohl man dies eigentlich nicht für jeden oder auf Dauer will.

Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, welches über Jahrzehnte dauern kann. Die Arbeitswelt mit ihren Anforderungen an Arbeitszeit, -ort, -art und -vergütung wandelt sich ständig und immer schneller. Es ist ausgeschlossen, den Arbeitsvertrag mit oft Hunderten von Mitarbeitern anzupassen, indem man notwendigerweise jedes Mal die Zustimmung und Unterschrift der Betroffenen einholt. Der Arbeitsvertrag muss flexibel sein und zwar so, dass der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht die Anpassungen jeweils durch einseitige Anordnungen vornehmen kann.

Die Nutzung moderner Arbeitsmittel wie z.B. Notebooks, Tablets und Smartphones und der zugehörige Umgang mit sensiblen persönlichen und geschäftlichen Daten erfordern rechtssichere Regelungen im Arbeitsvertrag. Dies gilt insbesondere für den Datenschutz. Das gilt besonders für das immer beliebter werdende Home Office.

Gesetzgeber und Rechtsprechung passen die rechtlichen Anforderungen ständig den sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen in der Arbeitswelt an. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen muss sorgfältig erfolgen und gelegentlich sind auch sog. Updates erforderlich, deren Notwendigkeit auch sehr gute Personalsachbearbeiter nicht immer erkennen können.

Ich biete Ihnen:

  • Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen entsprechen Ihren betrieblichen Bedürfnissen
  • Die sorgfältige Ermittlung Ihrer betrieblichen Bedürfnisse
  • Ein regelmäßiges Update Ihrer Arbeitsverträge durch Auswertung von Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Ein angemessenes, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter entsprechendes Honorar

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten.

Kanzlei Nachtigall

Horst Nachtigall
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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35390 Gießen

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