Arbeitsrecht
Bundesweite Vertretung im Arbeitsrecht. Durch Online-Meetings schnelle und bequeme Termine.
Das Arbeitsrecht ist zweigeteilt. Das Individuelle Arbeitsrecht bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unter kollektivem Arbeitsrecht ist in erster Linie das Betriebsverfassungsrecht zu verstehen, welches die Zusammenarbeit der Betriebsräte und der Arbeitgeber regelt.
Im Arbeitsrecht der Privatwirtschaft vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Ich beschränke mich bewusst nicht auf bestimmte Akteure wie z.B. Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, da die Vertretung aller Akteure den Blick erweitert. Betriebsräten kommt insbesondere mein wirtschaftliches Verständnis und die Fachanwaltsausbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht zugute.
Einen besonderen Bereich stellt das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst dar.