Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst folgt zwar in wesentlichen Teilen dem allgemeinen Arbeitsrecht, weist allerdings doch einige Besonderheiten auf, die spezielles Wissen erfordern:
- Eingruppierung
- Beurteilungen
- Bewerbungen in den öffentlichen Dienst und
- Bewerbungen auf andere Stellen innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Ärztliche Zeugnisse
- Arbeitszeiten, z.B. in Krankenhaäusern